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   BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 8.85   

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https://dejure.org/1985,8755
BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 8.85 (https://dejure.org/1985,8755)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1985 - 1 D 8.85 (https://dejure.org/1985,8755)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1985 - 1 D 8.85 (https://dejure.org/1985,8755)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Beamten der Deutschen Bundespost - Dienstvergehen wegen Unterschlagung und unbefugtes Öffnen von Postsendungen - Einmalige und unbedachte Augenblickstat als Milderungsgrund im Disziplinarrecht - Rechtfertigung einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.07.1985 - 1 D 2.85

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Zugbegleiter wegen Unterschlagung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1985 - 1 D 8.85
    Wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit dem früheren Bundesdisziplinarhof in ständiger Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht hat, rechtfertigt verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht, wenn das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten durch die schuldhafte Verletzung leicht einsehbarer Pflichten unheilbar zerstört ist und das Beamtenverhältnis damit seine Grundlage verloren hat (vgl. zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juli 1985 - BVerwG 1 D 2.85 - UA S. 8).
  • BVerwG, 27.08.1985 - 1 D 183.84

    Dienstvergehen eines Zollbeamten der Deutschen Bundespost durch mißbräuchliche

    Zwar hat der Senat immer wieder hervorgehoben, daß der Ausnahmegrund einer unüberlegten - in bezug auf die Vertrauenswürdigkeit ausnahmsweise eine mildere Bewertung rechtfertigenden - Handlungsweise ein gewisses Maß an Spontaneität sichtbar machen und sich dadurch schon vom Alltäglichen abheben muß (Urteile vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 95.82 - ; 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 72.83 - ; 8. August 1984 - BVerwG 1 D 48.84 - ; 29. Januar 1985 - BVerwG 1 D 35.84 - und vom 13. August 1985 - BVerwG 1 D 8.85 -), und er hält an dieser Rechtsprechung fest.
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